Gesamtfläche
Über uns
Unsere Gartenanlage – Ein Ort zum Wohlfühlen
Gegründet im Jahr 1935, ist unsere Gartenanlage zu einem beliebten Treffpunkt für Naturfreunde, Hobbygärtner und Familien geworden. Hier, mitten im Grünen, pflegen wir nicht nur unsere Beete und Obstbäume, sondern vor allem auch die Gemeinschaft.
Uns verbindet die Liebe zur Natur, das gemeinsame Arbeiten an der frischen Luft und der Wunsch, ein Stück Lebensqualität in die Stadt zu bringen. Wir achten auf Nachhaltigkeit, ein gutes Miteinander und geben unser Wissen gern an Jung und Alt weiter.
In unserer Anlage finden Sie gepflegte Parzellen und eine Gemeinschaftsfläche mit Vereinsheim. Regelmäßige Feste, gemeinsame Arbeitseinsätze und spannende Projekte sorgen für Abwechslung und stärken den Zusammenhalt.
Ob langjähriger Gärtner oder neugieriger Neuling – bei uns ist jeder willkommen! Lernen Sie uns kennen und werden Sie Teil unserer Gartenfamilie.
Vereinsheim
Information über Nutzungsgebühren des Vereinshauses
Vereinsmitglieder:
| Pro Tag (Montag bis Freitag) | 25,00 € |
| Wochenende (Samstag und Sonntag) | 50,00 € |
Nichtmitglieder:
| Pro Tag (Montag – Freitag) | 35,00 € |
| Wochenende (Samstag und Sonntag) | 100,00 € |
Zusätzlich wird eine Kaution von 100,00 € bei der Anmietung des Vereinshauses erhoben, die
bei ordnungsgemäßer Rückgabe an den Mieter zurück gezahlt wird.
Die Übergabe des Vereinshauses an den Mieter erfolgt einen Tag vor der Vermietung um 17 Uhr.
Am Folgetag der Vermietung, 12 Uhr.
Am Sonntag 14 Uhr endet das Mietverhältnis. Diese Zeiten sind verbindlich.
Den entstandenen Müll hat der Mieter selbst zu entsorgen.
Mitgliedsbeiträge
Die Kostentabelle wurde in der Mitgliederversammlung am 04.05.2024 durch Einstimmigkeit beschlossen und hat mit Beginn der Gartensaison 2024 Rechtgültigkeit (Beschluss 01.2024)
| Aufnahmegebühr – einmalig | 50,00 € |
| Mitgliedsbeitrag | 15,00 € |
| Umlagen | 25,00 € |
| Versicherungsbeiträge | Jahresabrechnung |
| Vorauszahlung für Strom- und Trinkwasser bei Aufnahme eines neuen Vereinsmitgliedes | 200,00 € |
| Festgelegte Arbeitsstunden pro Jahr je Mitglied | 6,00 Std. |
| Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden je Std. | 20,00 € |
| Bei Zahlungsverzug ergeben sich folgende Mahnkosten: | |
| Zahlungserinnerung einschließlich Porto | 5,00 € |
| 1. Mahnung per Einschreiben mit Rückschein | 15,00 € |
| Kosten für Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides | 36,00 € |
| Abstellung / Sperrung Trinkwasseranschluss des Schuldners mittels Blindstopfen bei Nichtbezahlung | 30,00 € |
| entfernen des Blindstopfens bei Wiederinbetriebnahme des Trinkwasseranschlusses, nach Begleichung der Schuld zusätzliche Vorauszahlung für Strom- und Trinkwasser |
100,00 € 200,00 € |
| Kosten für Entfernen / Abstellen / Wiederinbetriebnahme des Elektroanschlusses am E-Verteiler durch Elektrofachbetrieb | Kostenrechnung vom Elektrofachbetrieb |
| Unentschuldigte Abwesenheit von Vereinsmitgliedern bzw. dessen Beauftragten, bei festgelegten Terminen zur Ablesung der Strom- und Wasserzähler | 10,00 € |
Gartensatzung
SATZUNG
UND
GARTENORDNUNG
___________________________________________________________________________
Kleingartenverein „Am Rainbach“ Falkenhain e. V.
Stand: 05/2026
§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Kleingartenverein „Am Rainbach“ Falkenhain e. V. und hat seinen Sitz in 04610 Falkenhain Gartenstraße.
Er ist im Vereinsregister Altenburg unter der Nr. 314/08 eingetragen und erlangt dadurch seine Rechtsfähigkeit.
Er ist juristische Person und ökonomisch eigenverantwortlich.
§ 2
Zwecke und Ziele des Vereins
1.
- Der Verein erstrebt den Zusammenschluss am Kleingartenwesen interessierter Bürger, ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie gemeinnützige Zwecke.
- Er setzt sich für die Erhaltung und Förderung der Kleingartenanlage und Ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein und sichert, dass die kleingärtnerische Tätigkeit nicht zu Erwerbszwecken genutzt wird.
Sie erfolgt ausschließlich zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zu Erholungszwecken.
- Die Tätigkeit des Vereins erfolgt ehrenamtlich, selbständig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
- Er fördert unter Beachtung der Gemeinnützigkeit die Naturverbundenheit seiner Mitglieder und ihre Fürsorge für den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz.
2.
- Der Verein schafft Anlagevermögen, dessen Erhaltung und Vermehrung durch Aktivitäten der Mitglieder gesichert wird. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
- Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Der Gesamtumfang für Aufwandsentschädigungen der Vorstandsmitglieder bedarf der Zustimmung der Mitglieder.
Für die nachstehenden Funktionen werden Entschädigungen in folgenden Höhen aus den Vereinsmitteln gewährt.
- Vorsitzender des Vereins: jährlich 200,00 EUR
- Hauptkassierer des Vereins: jährlich 200,00 EUR
Er verwendet seine Mittel ausschließlich zur Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere für Ausbau und Unterhaltung seiner Kleingartenanlage.
§ 3
Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die diese Satzung anerkannt und sich in ihrem Sinne betätigen will.
- Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag gegenüber dem Vorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
Im Falle der Ablehnung hat der Betroffene das Recht, gegen die Entscheidung Berufung bei der Mitgliederversammlung einzulegen. Hier erfolgt eine abschließende Entscheidung.
- Das Mitglied erkennt die Satzung und die bestehende vereinsinterne Ordnung als rechtsverbindlich an. Es ist verpflichtet, den Anordnungen des Vereins nachzukommen, das Vereinsleben zu unterstützen sowie den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu den jeweiligen Terminen zu entrichten. Diese Satzung wird jedem Mitglied ausgehändigt und gilt mit Aufnahme in den Verein als anerkannt.
- Bei Wohnungswechsel ist die Änderung der Anschrift dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder haben das Recht:
- sich zur Wahl als Delegierte/Delegierter zu stellen
- Die Einrichtungen des Vereins entsprechend Ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.
Beschwerden, Vorschläge und Anträge an den Vorstand des Vereins zu richten.
- Die vom Verein gewährte fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet:
- sich für die Belange des Kleingartenwesens einzusetzen.
- die Pflichten, welche sich aus der Satzung, der vereinsinternen Ordnung und dem Kleingartenvertrag ergeben zu erfüllen und die Interessen des Vereins in jeder Hinsicht zu wahren.
- die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Gemeinschaftsleistungen zu erbringen. Die Gemeinschaftsarbeit kann auch finanziell abgegolten werden.
Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden und die Höhe des Abgeltungsbetrages werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
Art und Zeitpunkt der Gemeinschaftsstunden werden vom Vorstand beschlossen.
- Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus, kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von Umlagen beschließen. Diese Umlagen betragen z. Zt. jährlich 25,00 EUR.
- Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Nebenkosten (Wasser, Energie, Versicherung), anfallende Kosten innerhalb der gesetzten Frist zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist der Vorstand berechtigt Mahngebühren zu erheben. Die Mahngebühren sollen die Kosten decken, welche durch das Mahnverfahren entstehen (Zeitaufwand, Kosten für Porto bzw. Versand per Einschreiben, Androhung gerichtlicher Schritte, Mahnbescheid usw.). Sie richten sich nach der geltenden Gebührenordnung.
- Bei Nichtzahlung des Entgelts für den Strom- und Wasserverbrauch, innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist, erfolgt eine Abschaltung von Wasser und Energie des jeweiligen Gartens. Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt nur nach vollständiger Begleichung aller Rückstände. Zusätzlich werden die, im Zusammenhang mit der Stromab-/- zuschaltung, entstandenen Kosten gegenüber dem Garteninhaber geltend gemacht.
§ 5
Ende der Mitgliedschaft:
- durch Tod des Mitgliedes
- durch Austritt aus dem Verein
- durch Ausschluss aus dem Verein
Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
- die Pflichten aus der Satzung oder der bestehenden vereinsinternen Ordnung schuldhaft oder fahrlässig verletzt.
- durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins in grober Weise schädigt.
- mehr als 3 Monate mit der Zahlung von Beiträgen, Umlagen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein im Rückstand ist und trotz erfolgter Mahnung nicht innerhalb von 2 Monaten seinen Verpflichtungen nachkommt.
- Die Vereinsgemeinschaft gefährdet oder wiederholt stört.
- seine Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft auf einen Dritten überträgt.
- bei Beantragung der Aufnahme verschweigt, dass es aus einem anderen Gartenverein ausgeschlossen wurde.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Beschlussfassung ist das Mitglied zu hören. Der Ausschluss ist dem Betroffenen mit Begründung schriftlich bekannt zu geben. Dieser kann innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Ausschlussbescheides das Schlichtungsverfahren beantragen.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft enden zugleich Ansprüche aus dem Vereinsvermögen.
§ 6
Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionskommission
§ 7
Mitgliederversammlung
- Die Willensbildung und Entscheidung über Vereinsinteressen und – aufgaben erfolgt durch die Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Über die Einberufung, ebenso für das Verfahren und die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften.
- Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Sie ist auf Beschluss des Vorstandes einzuberufen, wenn es die Belange des Vereins erfordern. Eine Mitgliederversammlung ist als Jahreshauptversammlung einmal jährlich einzuberufen.
Ihr obliegt:
- die Entgegennahme und Bestätigung des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes sowie, die Beschlussfassung zu seiner Entlastung.
- die turnusmäßige Durchführung der Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und der Buchprüfer, die Festsetzung der Beiträge, Umlagen und Gebühren, die zu erbringenden Gemeinschaftsleistungen und deren Abgeltung
- die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Vorstand
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- die Beschlussfassung und Änderung der Satzung
- Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen entscheiden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder des Vereins bindend. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.
§ 8
Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Hauptkassierer
- der Revisionskommission
- und weitere Fachberater, jedoch höchstens 13 Mitglieder.
- Der Vorstand wird in der Regel für 4 Jahre gewählt.
Seine Mitglieder amtieren bis zur Neuwahl von Nachfolgern.
Vorstandsmitglieder können während Ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn Sie die übertragenen Aufgaben nicht entsprechend der Satzung ausüben oder aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
- Der Vorsitzende des Vereins oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein in rechtlichen Dingen.
- Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn, der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens 4 weitere Mitglieder zur Vorstandssitzung anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes sind im Protokollbuch festzuhalten.
- Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehende Reisekosten sind, gemäß Reisekostenrecht vom Verein zu tragen.
- Dem Vorstand obliegen:
- Die laufende Geschäftsführung des Vereins
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung Ihrer Beschlüsse
- Anordnung von Gemeinschaftsleistungen
§ 9
Schlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern oder Mitgliedern und dem Vorstand, die sich aus der Satzung, dem Gartenvertrag, den Ordnungen des Vereins oder daraus resultierenden nachbarschaftlichen Beziehungen ergeben, können die Mitglieder eine gerichtliche Klärung anstreben.
Kassenführung
Der/die gewählte Schatzmeister/in verwaltet die Kasse und das Vermögen des Vereins.
Er/sie hat Beiträge, Umlagen sowie sonstige von den Mitgliedern zu zahlende Beträge einzuziehen. Er/sie führt Buch über sämtliche Einnahme und Ausgaben sowie das dazugehörige Belegwesen. Auszahlungen darf er/sie grundsätzlich nur unter Mitwirkung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden leisten.
Der Vorstand erhält das Recht, dazu Einzelfallregelungen zu treffen.
Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer haben das Recht zu unvermuteten Prüfungen, die sich auf Stichproben beschränken können. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist eine Gesamtprüfung vorzunehmen. Das Ergebnis der Prüfungen ist in einem Prüfbericht zu erfassen und der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 10
Bekanntmachungen des Vereins
Aktuelle Informationen, Bekanntmachungen oder Termine u. a. werden im Schaukasten am Vereinshaus und online auf der Website des Gartenvereins https://gartenanlage-falkenhain.de veröffentlicht.
- Die Gartenordnung ist Bestandteil der Satzung.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet sie anzuerkennen und danach zu handeln.
- Die Errichtung von Gartenlauben (erlaubt sind 30 qm) sowie jeder Art von baulichen Maßnahmen sind (schriftlich und mit Zeichnung) beim Vorstand zu beantragen. Dieser prüft die baulichen Maßnahmen. Weiterhin ist ein Antrag beim
Landratsamt Altenburger Land
Bauordnungsamt Schmölln
Lindenaustr. 9
04600 Altenburg zu stellen.
- Photovoltaikanlagen:
Auf schriftlichen Antrag können durch den Verein, Minianlagen mit einer max. Fläche aller Solarmodule von 4 qm als reine Insellösung, ohne Anschluss an eine vorhandene Stromanlage im Verein und unter Beachtung der Abstandsflächen gemäß der aktuellen thüringischen Bauordnung genehmigt werden.
Die Solarmodule sind grundsätzlich fest auf bestehende Dachflächen und/oder an bestehenden Laubenwände zu installieren und müssen jederzeit wieder zurück gebaut werden können.
Die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage in die vorhandene Elektroanlage in einer Laube und damit in die Anlage des Vereins ist verboten.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die bereits im Jahre 2025 getroffene Regelung (durch Aushang – siehe Anlage und auf der Web-Side des Gartenvereins veröffentlicht) verwiesen.
- Jeder Garteninhaber ist verpflichtet, die an seinen Garten angrenzenden Wege frei von Gras und Unkraut zu halten. Die Säuberung ist bis zur Mitte des Weges durchzuführen. Diese Arbeiten werden nicht als Pflichtstunden angerechnet.
Bei Versäumnis ist der Gartenvorstand nach zweimaliger Abmahnung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen durchzuführen.
Die Kosten i. H. v. 100,00 EUR werden dem Garteninhaber in Rechnung gestellt.
- Bei Anfuhr von Baumaterial und Dung auf Anfahrtswegen außerhalb der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass die Wege umgehend wieder beräumt und gesäubert werden.
- Bei der Bepflanzung in den Gärten ist darauf zu achten, dass später Bäume und Sträucher nicht über die Grenze des Gartenzaunes zum Nachbargrundstück wachsen.
- Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art 1 § 1 Nr. 7 – 9 Cannabisgesetz ist verboten. Wildwuchs dieser Pflanzen ist sofort zu entfernen.
- Im Gartenverein ist die Kleintierhaltung nicht erlaubt. Bestandsschutz besteht für die 3 Mitglieder, welche bereits vor dieser Regelung Kleintiere (hier: Hühner und Hasen) halten, sofern sie nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken genutzt wird. Eine artgerechte Haltung ist einzuhalten. Dem Vorstand ist ein Nachweis der Anmeldung beim Veterinäramt vorzulegen.
- Das Betreten oder Befahren (mit Schubkarren) der Uferböschungen des Rainbaches
ist nicht erlaubt.
- Die Zugangstore zur Anlage sind zu verschließen
- Die Gartenanlage dient den Mitgliedern zur Erholung.
Die Gärten sind als Sommerwohnungen beantragt und genehmigt.
Die Anschrift lautet: Falkenhain, Gartenstraße, Gang 1-5
- Das Mitführen von Hunden in der Anlage ist nur an der Leine gestattet.
- Das Radfahren in der Gartenanlage ist nur von Montag bis Freitag erlaubt.
- Das Befahren der Wege in der gesamten Anlage mit Kleinkrafträdern ist verboten!
- Die zur allgemeinen Benutzung geschaffenen Einrichtungen wie Zäune,
Wasserleitungen, Stromleitungen, Pumpenhaus, Toilettenanlage, Vereinshaus und
Geräte sind schonend zu behandeln. Die bei Arbeitseinsätzen benutzten Geräte, sind
im ordentlichen und sauberen Zustand wieder abzuliefern. Alle Mitglieder haben das
Recht und die Pflicht jeder Beschädigung der gemeinschaftlichen Einrichtungen
entgegenzutreten und die/den Verursacher namentlich zu nennen.
- Um unseren Mitgliedern Erholung und Entspannung zu gewähren, sind folgende
Ruhezeiten einzuhalten:
Montag bis Samstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Sonn- und Feiertage ganztägig
Lärmintensive Arbeiten sind zu den genannten Zeiten untersagt.
§ 12
Die geänderte Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 16.05.2026 beschlossen.
Der Vorstand ist berechtigt, unwesentliche Änderungen oder Ergänzungen redaktioneller Art, soweit vom Registergericht empfohlen, selbständig vorzunehmen.
Geschichte unserer Gartenanalage
Kleingartenanlage Falkenhain (Kleingartenverein „Am Rainbach” Falkenhain)
Anlegung der Anlage: 1935
Erweiterung: 1945 im Rahmen der Bodenreform. An der Westseite der alten Anlage führte ein Weg zum Sportplatz Falkenhain. Hier wurde später noch mehrere Parzellen angelegt.
Der 1. Vorsitzende des Kleingartenvereins ist Ernst Hönig.
Das Gelände zwischen der Parkmauer und der Kleingartenanlage diente als Festplatz.
Die Grenze zwischen alter und erweiterter Anlage bildet der Rainbach.
Die gesamte Anlage befindet sich auf einer Fläche, welche vom Braunkohlentagebau der Grube Phönix Mumsdorf erfasst wurde. Nach der Auskohlung erfolgte die Verkippung des Tagebaues und die Wiederurbarmachung der Fläche. Die angrenzende Schonung in Richtung Mumsdorf wurde 1933, ebenfalls auf verkippten Tagebaugelände angepflanzt.
1937
Bau des Wasserbehälters: 1937
(Abbau des Wasserbehälters erfolgte im Mai 2016, das Gebäude erhielt ein Flachdach).
Bau von Gartenlauben im Jahre 1937:
Schnorfeil, Franz
Schiffer, Arno
Ebert, Robert
Schnorfeil, Herbert
Hönig, Ernst
1938
Bau der Abortgebäude: 1938
Bau von Gartenlauben im Jahre 1938: Baum, Richard
Bock, Erwin
Böttger, Erwin
Hausmann, Walter
Krause, Walter
Langendorf, Albin
Müller, Bruno
Plaul, Willy
Stecher, Erich
Seifert, Arthur
Seiferth, Willy
Steinert, Richard
1939
Bau einer Gartenlaube im Jahre 1939:
Weber, Emil
Im Jahre 1944 wird die zweigleisige Kohlebahntrasse vom Tagebau Phönix-Ost bis zum Bunker der Brikettfabrik Phönix Mumsdorf gebaut. Sie durchschneidet die Kleingärten von Willy Seiferth, Johannes Studinski und einem weiteren mir nicht namentlich bekannten Gartenfreund. Ein kleiner Tunnel, nur geeignet für Fußgänger und Handwagen, bildet den Haupteingang zur alten Kleingartenanlage.
Ein Schreiben der Gemeinde Falkenhain vom 8. Februar 1946 an den Landrat Zeitz belegt, dass im Zuge der Bodenreform in der Gemeinde Falkenhain 118 Kleingärten mit je 600 qm und Kleingärten mit je 400 qm an die Einwohner von Falkenhain verkauft wurden. Alle Kleingärtengrundstücke gingen im November 1946 rechtskräftig und schuldenfrei in persönliches und vererbbares Eigentum über. Die abgesteckten Grundstücke der im Jahre 1945 erweiterten Anlage waren nummeriert. Sie wurden an die Bewerber per Los vergeben. Diese Fläche war nach der Verkippung nur grob planiert, es gab viele Senken. Nur wenig Mutterboden war aufgetragen worden. Die Grube „Phönix” lagerte Mutterboden für diese Parzellen am Ortsausgang von Falkenhain (links von der heutigen Straße Falkenhain – Bünauroda) auf einer Kippfläche. Mit Handwagen fuhren die neuen Grundstücksbesitzer den Mutterboden auf ihre Parzelle. Sie rekultivierten so auf dieses Weise ihre Parzelle in Eigeninitiative. Die erste Wasserleitung der Neuanlage legten die Grundstücksbesitzer Oswald Kämpfer, Alfred Petzold, Paul Steinert und Ernst Voigt an. sie leiteten vom Rainbach aus das Wasser auf ihre Grundstücke und entnahmen es aus Senkschächten.
Vorsitzende des Kleingartenvereins nach Ernst Hönig: Erwin Heintze aus Falkenhain Gerhard Kipping aus Falkenhain, dann wohnhaft in Lucka Henri Eifrig aus Prößdorf Ingrid Zehmisch aus Lucka Sven Stuike aus Regis-Breitingen
Im Frühjahr 2006 erfolgte der Abriss des Tunnels, welcher den Haupteingang zur alten Kleingartenanlage bildete.
Auf dem Thüringer Ehrenamtstag am 23. September 2006 in Altenburg wird der Vorsitzende Henri Eifrig für sein langjähriges gemeinnütziges Engagement mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.
Der Rainbach hatte für die Kleingartenanlage eine große Bedeutung. Das Quellgebiet des Rainbaches befand sich in der Nähe des Ortes Wuitz. Mitte der 1950er Jahre wurde der Ort Wuitz und das Quellgebiet des Rainbaches vom Braunkohlenbergbau erfasst, Ort und Quellgebiet verschwanden für immer. Die Brikettfabrik Phönix Mumsdorf versorgte danach dem Rainbach mit Wasser. Als die Brikettfabrik geschlossen wurde, speiste das Kraftwerk Mumsdorf bis zu seiner Schließung den Rainbach mit Wasser aus dem Rusendorfer See, einem Tagebaurestloch der Grube Bismarck Zipsendorf. Ab dem 31. Oktober 2013 wird vom Rusendorfer See kein Wasser mehr in den Rainbach gepumpt. Der Rainbach führt nun kein Wasser mehr durch die Kleingartenanlage, er ist verlandet. Betroffen von der Verlandung ist auch der Falkenhainer Parkteich und sein Lauf durch Falkenhain. Nur bei Stark- oder Dauerregen sammelt sich Wasser in diesem Rainbachbett. Der einstige Festplatz, gelegen zwischen Park und Kleingartenanlage, dient in heutiger Zeit als Parkplatz.
Reinhard Steinert, ehrenamtlicher Ortschronist
Der Rainbach und seine Geschichte
Rainbach und seine Geschichte
In der Zeitung „Der Neue Weg”, „Zeitzer Land”, wurde am 29. Dezember 1966 folgender Artikel veröffentlicht:
In der Zeit, bevor sich der Braunkohlentagebau um Wuitz – Mumsdorf sich immer mehr auszudehnen begann, floss im südlichen Teil von Wuitz ein Bächlein, das den schönen Namen Rainbach trug. Dieser Bach kam aus westlicher Richtung. Nachdem er sich am Nordhang des kleinen Höhenzuges zwischen Sprossen und Sabissa sowie am Südhang der Höhe bei Rumsdorf durch Zusammenlauf von Regen- oder Schmelzwasser gebildet hatte, diente der Teich der „Lauschke” in der Mulde nordöstlich von Sprossen als Auffangbecken.
Der Charakter der Landschaft zwischen Sprossen, Rumsdorf und Kadischen ist etwa der gleiche wie der der verschwundenen „Lauschke”; nur das eine kleine Wasserscheide in der „Lauschke” dazu beitrug, dass der Rainbach nach Osten und die Schwennigke, die im Teich des Bauern Zeißig in Sprossen entsprang, nach Westen floss. Die „Lauschke” lag etwa 500 Meter östlich vom nordöstlichen Dorfrand von Sprossen entfernt.
Der Rainbach nahm dann seinen Lauf über Wuitz bis in die Flur westlich von Zipsendorf. Wenn er hier auch der Schnauder, die aus südlicher Richtung kommt, schon ziemlich nahe war, so wendete er sich nun nach Norden und mündete erst bei Lucka in die Wenn der Rainbach auch einen Namen trug, der nach dem Vater Rhein klingt, so musste er diesen Stolz teuer bezahlen, denn zur Strafe dafür, so scheint es, wurde er in seinem Oberlauf trocken gelegt. Er bahnte sich seinen Weg nach Mumsdorf, ließ den Mönchsberg links liegen und zeigte sich geschwollener in Falkenhain. Hier soll er um 1690 auf der Galgenwiese sogar ein Mühlrad Vom Rainbach wird in der Chronik des ehemaligen Rittergutes Falkenhain viel berichtet.
Man findet seinen Namen mit -ai als auch mit – ei geschrieben. Heute würde man vergeblich nach dem kleinen Rainbach bei Wuitz suchen. Man hört zwar Wasser rauschen, das dem Bahndamm entlang der Schnauder zufließt, aber das Dorf besteht nicht mehr, weil es die Gründer, ohne es zu ahnen, einst über schwarzem Gold erbaut hatten. Etwas später als Wuitz verschwand auch das Dorf Sabissa, nachdem bereits von 1927 bis 1934 das kleine Dorf Rusendorf der Kohleförderung weichen musste. Es war jahrhundertelang besitzrechtlich mit Falkenhain verbunden.
Auch heute noch sehen wir den Rainbach durch Falkenhain fließen wie schon seit Jahrhunderten.
Er bringt aber das Wasser nicht mehr aus der „Lauschke”, aus der er früher hervorging. Sein Bett ist heute nur noch ein Reststück, das mehrmals verlegt werden musste. Es führt die Abwässer des Braunkohlenwerkes „Phönix” bei Mumsdorf der Schnauder zu. Auch die Schnauder musste durch den Kohlenabbau im Gebiet des Luckaer Forstes und zwischen Ramsdorf und Lucka verlegt werden. Östlich vom Ortsrand Mumsdorf lässt sich auch jetzt noch das Bachbett des Rainbachs erahnen. Bäume markieren an einem längeren und gewundenen Abschnitt den einstigen Bachverlauf.
Zwischen seiner einstigen Quelle und diesem Abschnitt hat der Rainbach aber keine Spuren hinterlassen.
In den Messtischblättern 2875 Meuselwitz aus den Jahren 1854 und 1901 ist der Rainbach von seiner Quelle bei Wuitz bis zu seiner Mündung in die Schnauder bei der Stadt Lucka eingezeichnet.
In dem Buch „Landeskunde des Herzogtums Sachsen-Altenburg”, herausgegeben von dem Heimatforscher Professor Ernst Amende im Alfred Tittel’s Verlag Altenburg im Jahre 1902, wird auch der Rainbach erwähnt. Das belegen folgende Ausschnitte aus dieser Broschüre:
Die Schnauder erhält auf ihrer linken Seite zwei bedeutendere Zuflüsse, den Rainbach bei Lucka und die Schwennicker oder Schwenke kurz vor der Mündung. Lucka liegt in einer weiten Aue am rechten Ufer des Rainbaches, der unterhalb der Stadt in die Schnauder mündet.
Ganz nahe dem Dorf Breitenhain fließt der Rainbach vorüber, der bei Rehmsdorf entspringt, durch die Exklave Mumsdorf läuft und sich im breiten Wiesentale über Falkenhain und Breitenhain nach Lucka wendet, wo er in die Schnauder mündet. Er hat eine Lauflänge von über 20 km. trocknet aber oberhalb von Falkenhain im Sommer meist aus.
Das Buch „Osterlandsagen aus dem Altenburger Ostkreise”, herausgegeben von Prof. Dr. M. Geyer im Alfred Tittel’s Verlag Altenburg im Jahre 1901, enthält auch eine Sage vom Rainbach: Nahe bei Breitenhain fließt der Rainbach, der zu Lucka in die Schnauder fällt. Er vertrocknet meist im Sommer, tritt aber Ausgang des Winters und bei starken Regenfällen leicht aus seinen Ufern. Unterhalb von Breitenhain, an der Luckaischen Flurgrenze, wo sein Wasser wenig Fall hat, ist eine sumpfige Wiese und Gebüsch, der Nixtümpel genannt. Hier ließ die Volkssage vordem Nixen hausen, die da ihre Wäsche trockneten, sich selbst im Dorfe Breitenhain sehen ließen, auf dem Tanzboden in der Schenke mit tanzten, ja einst aus einem Hause ein Kind holten.
Nachdem der Rainbach durch den Braunkohlenbergbau seine Quelle verloren hatte, leitete das Wasserwerk der Brikettfabrik Phönix Mumsdorf Wasser in den Rainbach ein. Sein Lauf begann nun auf dem Gelände der Brikettfabrik Phönix Mumsdorf. Die Brikettfabrik speiste bis zu ihrer Stilllegung Wasser in den Rainbach ein. Danach versorgte das Kraftwerk Phönix Mumsdorf den Rainbach mit Wasser. Mittels Pumpen wurde Wasser aus dem Rusendorfer See in den Rainbach geleitet. Von oberhalb des Rusendorfer Sees bis zur Kleingartenanlage Falkenhain hin erhielt der Rainbach ein neues Bachbett. Um Mitternacht des 30. Juni 2013 erfolgte die Stilllegung des Kraftwerkes Phönix Mumsdorf. Die vom Kraftwerk betriebenen Pumpen am Rusendorfer See wurden am 31. Oktober 2013 abgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird nun dem Rainbach kein Wasser mehr zugeführt. Das hat zur Folge, dass der Rainbach, von oberhalb des Rusendorfer Sees, durch die Kleingartenanlage Falkenhain und durch den Ort Falkenhain, kein Wasser mehr führt. Nur bei Stark- oder Dauerregen sammelt sich in diesem Bereich im Bachbett Wasser. Der große Parkteich in Falkenhain, der bis zum 31.Oktober 2013 mit Wasser aus dem Rainbach versorgt wurde, weist nun akuten Wassermangel auf. Der kleine Falkenhainer Parkteich, direkt neben dem großen Parkteich gelegen, trocknete sofort nach dem Abstellen der Pumpen vollständig aus. Unterhalb von Falkenhain, an der einstigen Straßenführung von Falkenhain zur Wintersdorfer Haltestelle, leitet die Gießerei Meuselwitz ihr Abwasser in den Rainbach ein. In Breitenhain führt der Saalgraben sein Wasser dem Rainbach zu. In Lucka vereinigt sich der Rainbach mit dem Mühlgraben. In der Nähe der Luckaer Brunnengasse leitet die Schnauder bei starker Wasserführung Wasser in den Mühlgraben ein. Der Mühlgraben versorgt dann den Rainbach mit Wasser.
In der aktuellen Freizeitkarte des Altenburger Landes ist auch der Rainbach eingezeichnet. In der Nähe des Rusendorfer Sees, neben der Straße Mumsdorf – Falkenhain, beginnt sein Lauf, er teilt Falkenhain in Ober- und Unterdorf, streift Breitenhain, fließt durch Lucka und mündet in Berndorf in die Schnauder.
Reinhard Steinert ehrenamtlicher Ortschronist von Falkenhain
Mitglieder
Anzahl der Gärten
Gründungsjahr
Durchschnittliche Gartenfläche
Infos für Mitglieder
Aktuelle Infos aus unserer Gartenanlage
Betrieb von Balkonkraftwerken/Mini-Photovoltaikanlagen
Liebe Gartenfreunde,
die Installation und der Betrieb von Balkonkraftwerken/Mini-Photovoltaikanlagen innerhalb der Gartenanlage ist ab sofort nicht gestattet.
Diese Regelung dient dem Schutz der vorhandenen elektrischen Leitungen und der Sicherheit in der Gartenanlage. Weiterhin spielen versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe eine Rolle.
Die im Gartenverein verlegten Stromleitungen sind nicht für die Nutzung von diesen Anlagen geeignet. Sie sind nicht für einen gleichzeitigen Stromverbrauch und Rückspeisung ausgelegt.
Es kann zur Überlastung von Stromleitungen und Steckdosen kommen, infolge dessen zur Verdampfung und Brandgefahr.
Bestehende Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser Regelung ohne Genehmigung installiert wurden, genießen Bestandsschutz, werden vom Vorstand geduldet und dürfen weiterhin unter Einhaltung folgender Vorschriften betrieben werden:
- Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur = Pflicht in Deutschland. Die Anmeldung ist online möglich und sollte normaler Weise innerhalb eines Monats nach Installation erfolgen.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt (nur notwendig, wenn eine Einspeisung vergütet wird).
- Kein Betrieb von Ferrariszählern (in der Regel in den Gärten vorhanden), da diese rückwärtslaufen. Die Installation eines digitalen Zähler’s mit Rücklaufsperre ist zwingend notwendig. Illegaler Rücklaufstrom führt zu Fehlern in der Stromabrechnung und wird vom Netzbetreiber als Stromdiebstahl gewertet.
- Es dürfen nur steckerfertige Anlagen bis 800 Watt Einspeiseleistung (max. Leistung der Module) installiert sein. Die Installation sollte durch eine Elektrofachkraft erfolgt sein.
- Der Anschluss kann über eine Schuko-Steckdose – keine Mehrfachsteckdosen oder
Verlängerungskabel – erfolgen. Die Steckdose sollte fest verbaut und spritzwassergeschützt sein.
Die Nutzung der Schuko-Steckdose wird in Deutschland zur Zeit noch gedüld et.
Nur für bestehende Anlagen mit Bestandsschutz:
Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, der Einbau eines digitalen Zählers mit Rücklaufsperre sowie die ordnungsgemäße Installation sind dem Vorstand nachzuweisen.
Werden die angegebenen Vorschriften nicht eingehalten und der Nachweis nicht erbracht, ist der Bezug ven Strom über den Verein nicht mehr möglich und der Garten wird vom Vereinsnetz getrennt.
Der Betreiber von Balkonkraftwerken/Mini-Photovoltaikanlagen haftet zivilrechtlich für alle Schäden die durch sein Balkonkraftwerk entstehen.
Treten Schäden ein, welche den Verein betreffen z. Bsp. an den Stromleitungen des Vereins, Vereinsstromkästen oder an anderen dem Verein gehörenden Geräten, behält sich der Vorstand das Recht der Haftungsprüfung vor.
Galerie
Unsere grüne Vielfalt
Termine
Unsere nächsten Termine
Veranstaltungen
16.05.2026 10 Uhr – Mitgliederversammlung
Treffpunkt: Vereinsheim
13.06.2026 – Vereinsfest
07.11.2026 ab 10 Uhr – Wasser abstellen
Zu leistende Arbeitsstunden 2026
11.04.2026 / 08:00 – 11:00 Uhr / 3h
09.05.2026 / 08:00 – 11:00 Uhr / 3h
06.06.2026 / 08:00 – 11:00 Uhr / 3h
08.08.2026 / 08:00 – 11:00 Uhr / 3h
12.09.2026 / 08:00 – 11:00 Uhr / 3h
Struktur
Vorstandsmitglieder des Kleingartenverein "Am Rainbach" Falkenhain e.V.
Sven Stuike
Vorsitzender
Sven Mierisch
Stellvertreter
Matthias Spei
2. Stellvertreter
Rommy Mieske
Kassiererin
Christine Dietze
Schriftführerin
Gabriela Karig
Vereinshaus-verantwortliche
Desweiteren sind im Vorstand:
David Rasch
Heiko Szarvas
Sabine Spei
Roswitha Ohse
Kontakt
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vorstand@gartenanlage-falkenhain.de
Adresse
Gartenstraße, 04610 Meuselwitz











